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Der Beschluss des Petitionsausschusses vom 13.11.2007 im Wortlaut

Schleswig-Holsteinischer Landtag
Petitionsausschuss

Petition: L143-16/791
Petent/in: Pöschl,Kappeln
Gegenstand: Bauwesen, Denkmalpflege
Sitzung am: 13.11.2007

Beschluss

Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die Eingabe auf der
Grundlage der vom Petenten vorgetragenen Gesichtspunkte, von Stellungnahmen des Innenministeriums
und der Staatskanzlei sowie der Sach- und Rechtslage geprüft und beraten.

Das Innenministerium berichtet, dass die mit Bescheid vom 5.12.2006 erteilte Baugenehmigung
für das petitionsgegenständliche Bauvorhaben nicht durch den Investor umgesetzt wird.
Die Baugenehmigung widerspricht öffentlich-rechtlichen Vorschriften und hätte nicht
erteilt werden dürfen.

Die Staatskanzlei teilt mit, dass der kritisierte Pavillonbau an der vorgesehenen Stelle nicht
länger beabsichtigt sei. Stattdessen sei nun in Verbindung mit dem Neubau einer Gaststätte auf
dem Grundstück Eckernförder Straße 1a (Ecke B 203) auch der Bau des Pavillons geplant.
Dieser neue Standort befinde sich in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteils i.S.d. § 34
BauGB und störe den Blick auf die Kulturdenkmale nicht.

Der Petitionsausschuss geht davon aus, dass mit dieser grundlegend veränderten Planung dem
Anliegen des Petenten entsprochen wird.

Die Beratung ist damit abgeschlossen.

Ausfertigung im Auftrag
des Ausschussvorsitzenden
Kiel, 13.11.2007


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