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Informationen aus dem Kappelner Rathaus 2010

Alle Rats- und Ausschußsitzungen werden durch einen Vertreter der Kappelner Grünen besucht.
Wichtige Beschlüsse / Fragen werden hier dokumentiert.
Die aktuellen Sitzungstermine findet ihr unter Termine
Auszug. Gedächnisprotokoll, daher alle Zitate sinngemäß.
Alle Beiträge werden nach bestem Wissen erstellt, trotzdem kann leider nicht ausgeschlossen werden, dass mal etwas falsch wiedergegeben wird. Wir übernehmen daher keinerlei Gewähr für die Richtigkeit.
Die offiziellen Niederschriften finden Sie auf www.kappeln.info


Hauptausschuss 06.09.2010

Gestaltung des Albatrosplatzes und Hafenpromenade in Port Olpenitz

Es ging weniger um Gestaltung, sondern vielmehr um weitere Bereitstellung von Fördermitteln für diesen Bauabschnitt in Höhe von 6 Mio. €.
Kommunaler Eigenanteil 600000 €.
Keine Gegenfinanzierung vorhanden, dieser Betrag muss über einen Kredit finanziert werden und kostet der Stadt über Jahre jährlich 30000 € an Zins und Tilgungsleistungen.
In Anbetracht der Haushaltsituaton halten wir dies für nicht verantwortbar und weitere Kürzungen und und Streichung von Geldern bei den sogenannten wichtigen freiwilligen kommunalen Leistungen werden die Folge sein.
Gerade jetzt, wo auch die Presse über nicht bezahlte Steuerschulden einer Harm Gesellschaft berichtet, sollten doch mehr Zweifel aufkommen ob es Sinn macht solche Risiken einzugehen und massiv kreditfinanzierte Steuergelder in das Projekt zu pumpen.
Wenig zielorientiert trauern leider immer noch einige Stadtvertreter dem alten, vom Gericht verworfenen B-Plan 56 nach, der angeblich das Projekt ohne Risiken ermöglicht hätte, also jetzt Augen zu und durch.

Wir konnten daher das jetzt städtische und mit öffentlichen Mitteln geförderte Bauvorhaben nur ablehnen. Der Beschlussvorschlag wurde dann mit 7 ja, 2 nein und einer Enthaltung angenommen.
Die Stadtvertretung wird dann wohl am 29.9. endgültig den Förderbeschluss fassen.



Bau- und Planungsausschuss 26.07.2010

Erarbeitung einer Entwicklungsstudie für das östliche Schleiufer beidseits der B203 - Ausschluss der Öffentlichkeit in der Sitzung vom 3.Mai 2010

... die nächste Runde.
Nachdem die Kommunalaufsicht auf unsere Anfrage bestätigt hatte, dass dieser Tagesordnungspunkt hätte öffentlich behandelt werden müssen, hatten wir erwartet, dass in dieser Sitzung das Thema nochmal zur Sprache kommt.
Fehlanzeige - und wir mussetn dies nochmal ansprechen.

Da der Tagesordnungspunkt nicht öffentlich behandelt wurde, liegt ein Verfahrensfehler vor, der zur Rechtswidrigkeit des Beschlusses führt. Ich (die Kommunalaufsicht) beabsichtige dem Vorsitzenden des Bau- und Planungsausschusses mitzuteilen, dass in der nächsten Sitzung im öffentlichen Teil über die Beratung und den Beschluss zu informieren ist.
So aus einem Schreiben der Kommunalaufsicht vom 28.Juni 2010.

Leider war dies nicht bis zum Ausschuss vorgedrungen und soll nun in der nächsten Sitzung nachgeholt werden.

Weiterhin mussten wir feststellen, dass die Niederschrift der Sitzung vom 3.Mai fehlerhaft ist.
Dort ist festgehalten:
Antrag der LWG, TOP 15 "Erarbeitung einer Entwicklungsstudie für das östliche Schleiufer ..." in den öffentlichen Teil zu stellen.
Dieser Antrag kam nicht von der LWG, sondern von uns! und wurde von allen stimmberechtigten Mitgliedern des Auschusses abgelehnt.
Wir beantragten, diese Niederschrift entsprechend zu korrigieren.

Nachdem festgestellt wurde, dass dieser TOP hätte im öffentlichen Teil beraten werden müssen, muss dieser Punkt auch in den öffentlich zugänglichen (z.B. unter www.kappeln.info) Niederschriften auftauchen.
Dies ist leider bisher nicht der Fall.

Das ganze Verfahren, vor allem aber auch wie hier mit der Feststellung der Kommunalaufsicht umgegangen wird, hinterläßt einen üblen Beigeschmack. Gerade bei einer Entwicklungsstudie zur Stadtplanung und Entwicklung ist ein großes öffentliches Interesse vorhanden.
Die Rechte der Bürger auf Information, Teilhabe und Mitwirkung an Entscheidungsprozessen sollten alle sehr ernst nehmen und auch danach handeln.

Verschmutzungen im Südhafen

Im Rahmen der Bürgerfragestunde wiesen wir auf die wiederholten erheblichen Verschmutzungen im Südhafen hin.
Gerade wieder an diesem Tag wurde ein Frachter entladen und die Kaianlage war mit einer dicken Schicht eines weißen Pulvers (Düngemittel?) verschmutzt und der Wind trieb dies in die Nase und Kleidung der Passanten.
Nicht nur ekelig sondern wahrscheinlich auch gesundheitsschädlich. Gerade in der Hochsaison ein untragbarer Zustand.
Die Verwaltung sagte zu, sich hierum zu kümmern.

Stadtvertretung 7.7.2010

Es mußte schnell gehen, ab 20:30 Uhr Deutschland im WM Halbfinale. Der Bürgervorsteher bat unter dem Tagesordnungspunkt Mitteilungen des Vorsitzenden um kurze Redebeiträge und gab der Sache noch dadurch Nachdruck, dass er die Sitzung notfalls auch für das Spiel unterbrechen könne, man muss eben Prioritäten setzen können.
Jetzt, wo die WM zu Ende ist, reiben sich einige die Augen, welche Beschlüsse, auch auf Bundesebene jetzt gefasst wurden - und keiner hat es richtig mitbekommen.

B Plan 59 Brückenkopf auf Ellenberger Seite - Satzungsbeschluss

Wir hatten schon in den vergangenen Bauausschussitzungen deutlich gemacht, dass wir diesen B-Plan für das geplante Bauvorhaben in dieser Form ablehnen werden.
Außer vorgeschriebenen Dachneigungen sind keinerlei gestalteriche Festsetzungen vorhanden. Der Bauherr - Dame hat also in vielen Bereichen völlig freie Hand.
Im Innenstadtbereich haben wir aus gutem Grund eine Ortsgestaltungssatzung, dass hier an exponierter Stelle fast nichts festgesetzt ist, ist aus städteplanerischer Sicht ein Unding.
Dem Satzungsbeschluss wurde mit 17 ja, einer Enthaltung und unseren beiden Gegenstimmen dann doch so zugestimmt.

Rechtsberatung

Unter anderem soll die geplante Hafenpromenade des Mega-Projekts Port Olpenitz mit öffentlichen Fördermitteln finanziert werden. Die Stadt Kappeln muss in diesem Szenario sicherstellen, dass die Infrastruktur rechts und links der Promenade auch wirklich erstellt wird. Anderenfalls drohen der Stadt Regressforderungen für die Fördermittel in Millionenhöhe. Dies soll im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages abgesichert werden.

Die Kappelner Grünen haben die Förderung dieses Projektes mit öffentlichen Geldern immer abgelehnt, da die Stadt hiermit erhebliche Risiken eingeht, die nicht mehr kalkulierbar sind und Kosten entstehen, die durch Kredit finanziert werden müssen.

Jetzt, wenn denn doch gefördert wird, halten wir eine unabhängige Rechtsberatung für notwendig, Unsere Nachfragen beim Fördermittelgeber haben ergeben, dass diese Rechtsberatung nicht gefördert bzw. bezuschusst wird, die Kosten bleiben also bei der Stadt. Ein erster Vertragsentwurf soll durch Anwälte der Port Olpenitz GmbH erstellt werden.
Wir beantragten, dass in der Verwaltungsvorlage explizit festgehalten wird, dass der Stadt hierduch keinerlei Kosten entstehen. Dieser Antrag wurde mit 7 Gegenstimmen! angenommen.

Die Kosten für eine unabhängige Prüfung des Vertrages wurden von der Verwaltung mit max. 30T € angesetzt. Ein Stadtvertreter hatte bei einer unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft angefragt, diese hatte Kosten von lediglich 5T € in Aussicht gestellt.
Der Bürgermeister erklärte dann in dieser Sitzung, dass jemand aus der Verwaltung dieses Angebot geprüft habe. Letztlich stellte sich dann doch heraus, dass sich niemand darum gekümmert hat.
So kann und darf es nicht laufen.



Ausschluss der Öffentlichkeit in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 03.05.2010 war rechtswidrig

Der Ausschluss der Öffentlichkeit für den Tagesordnungspunkt Erarbeitung einer Entwicklungsstudie für das östliche Schleiufer beidseits der B 203 in der Sitzung des Bauausschusses vom 3.5.2010 war rechtswidrig.
Dies hat die Kommunalaufsicht auf unsere Anfrage jetzt am 28.6.2010 festgestellt.
Bei einer Entwicklungsstudie, die als Vorarbeit für einen F- und B-Plan angesehen werden kann, ist ein großes öffentliches Interesse vorhanden. Weder das öffentliche Wohl, noch ein öffentliches Einzelinteresse ist gefährdet, so aus der Begründung.
Da der Tagesordnungspunt nicht öffentlich behandelt wurde, liegt ein Verfahrensfehler vor, der zur Rechtswidrigkeit des Beschlusses führt.
In der nächsten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses muss im öffentlichen Teil über die Beratung und Beschluss informiert werden.

Wir halten es für ein Unding, dass städteplanerische Beratungen nichtöffentlich beraten und diskutiert werden. Dies ist jetzt auch bestätigt worden.
Eine öffentliche Diskussion über städtebauliche Planung ist ein Muss.



Bau- und Planungsausschuss, Hauptausschuss und Stadtvertretung 26.5.2010

Umsetzung von Maßnahmen mit Mitteln aus dem Konjunkturpaket II im Bereich Port Olpenitz

Einziger inhaltlicher Öffentlicher Tagesordnungspunkt im Schnellverfahren: Gemeinsame Sitzung Bau- und Planungsausschuss und Hauptausschuss, direkt anschließend in der Stadtvertretung.
Im nichtöffentlichen Teil: Ein im Zusammenhang stehender Grundstücksverkauf.

Konkret geht es um die Förderung einer Mohle, eines Strandes und eines Wellenbrechers im 1. Bauabschnitt von Port Olpenitz aus Mitteln des Konjunkturpaketes II.
Die Baukosten betragen nach Schätzung ca. 2,3 Mio € inklusive 10 % für Unwägbarkeiten, gefördert werden 1,17 Mio €, Eigenanteil der Stadt ca. 1,14 Mio. €.

Ursprünglich sollte das Projekt ohne öffentliche Mittel realisiert werden. Wir halten weiterhin Fördermittel aus Steuergeldern an private Investoren für fehlgeleitet.
Zuwendungen aus dem Konjunkturprogramm sind nach den Förderrichlinien nur für zusätzlich generierte Investitionen gedacht, die sonst nicht realisiert werden können, insbesondere im Bereich Bildung, energetische Sanierung öffentlicher Gebäude und Stadtentwicklung. Dies ist hier nicht der Fall.
Der Investor hätte Mohle, Strand und Wellenbrecher auch ohne Förderung gebaut.
Die Förderung von 2,3 Mio. ist marginal im Verhältnis der Gesamtinvestitionssumme, sollte das Projekt wirklich von 2,3 Mio. abhänging sein, kommen uns erhebliche Zweifel, ob das Projekt aus finanzieller Sicht überhaupt realisiert werden kann.
Als Antwort auf diesen Einwand kam vom Hauptausschuss Vorsitzenden ldiglich die Antwort, "Dies höre ich nun zum wiederholten Mal, ein Investor muss auf jeden Euro schauen."

Es ist nicht irgendwelches Geld mit dem hier gefördert wird, es ist unser aller Steuergeld, gerade jetzt nach den von der schwarz-gelben Landesregierung beschlossenen drastischen Sparbeschlüssen, muss sehr genau hingesehen werden, wo und wie gefördert wird.
Auch die Kappelner Stadtvertreter müssen hier über den Tellerand schauen.

In dem ganzen Deal, Fördermittel, Eigenanteil der Stadt und ein etwas unüblicher Grundstücksverkauf sehen wir erhebliche Risiken für die Stadt und den städtischen Haushalt. Was ist z.B. wenn die kalkulierten Kosten nach Ausschreibung, wie nicht unüblich, deutlich höher ausfallen? Oder das Projekt aus Kostengründen stehen bleibt? Im 1. Bauabschnitt steht noch kein einziges Haus, aber es wird aus Steuermitteln ausgiebig gefördert.
"Diese Risiken gehen wir tagtäglich ein" so eine Antwort.
So ein Argument kann nicht wirklich überzeugen, Risiken müssen kalkulierbar sein, das ist hier aber nicht der Fall.

Wir haben daher sowohl die Förderung aus Steuergeldern als auch den Grunstücksverkauf abgelehnt.
Die LWG hat ebenfalls beiden Vorlagen nicht zugestimmt. CDU, SSW und SPD haben geschlossen den Subventionen zugestimmt und damit die Dinge auf den Weg gebracht.

Als nächstes wird dann dem Investor beim Bau der Promenade und Seebrücke unter die Arme gegriffen, mit wahrscheinlich deutlich höherem Fördervolumen.

In einem etwas anderen Zusammenhang schreibt unser Bürgermeister auf seiner Website:
Meine Forderung ist: keine unüberschaubaren Experimente auf Kosten der Stadt.
Dies muss auch für Port Olpenitz gelten.



Ausschluss der Öffentlichkeit in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 03.05.2010

Der Ausschluss der Öffentlichkeit für den Tagesordnungspunkt Erarbeitung einer Entwicklungsstudie in der letzten Sitzung des Bauausschusses war nach unserem Verständnis in keiner Weise berechtigt.
Grunsätzlich sollen und müssen Sitzungen der Gremien öffentlich sein, so auch § 6 (1) der Geschäftsordnung. Dies wird auch durch unsere Gemeindeordnung in § 16a (1) ausdrücklich gefordert: "Die Gemeinde muss die Einwohnerinnen und Einwohner über allgemein bedeutsame Angelegenheiten unterrichten und fördert das Interesse an der Selbstverwaltung".
Sowohl die Gemeindeordung, als auch unsere Geschäftsordnung der Stadtvetretung definiert genau, unter welchen Bedingungen die Öffentlichkeit auszuschließen ist. Diese Vorraussetzuingen waren in keinem Punkt erfüllt.

Wir haben deshalb die Kommunalaufsicht gebeten zu prüfen, ob hier die Rechte der Bürger auf Information und Teilhabe an den Entscheidungsprozessen unzulässig beschnitten worden sind.



Bau- und Planungsausschuss 3.5.2010

Wir beantragten, den nichtöffentlichen Tagesordnungspunkt
Erarbeitung einer Entwicklungsstudie
im öffentlichen Teil zu beraten, da weder Personalangelegenheiten, persönliche Interessen oder ähnliches behandelt wurde. Im Gegenteil, unserer Auffassung nach geht es hier um Dinge, die im öffentlichen Interesse liegen und auch öffentlich diskutiert werden sollten.
Dies wurde von allen stimmberechtigten Ausschussmitgliedern abgelehnt, wir haben kein Stimmrecht in diesem Ausschuss.
Faktisch war die ganze Sitzung nicht öffentlich, sehr wenige Besucher und Presse nicht anwesend.

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen B-Plan Nr. 59 für den ehem. Brückenkopf.

Das geplante Bauvorhaben in dieser Form und Größe lehnen wir an diesem Standort ab.
Unsere Gründe hatten wir bereits im -> Bauausschuss am 22.2.2010 dargelegt.
Heute ging es um die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen.
U.a. wurde von mehreren Personen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, bemängelt, dass keine Bauhöhen festgelegt wurden. Aufgrund dieser Einwendungen, wurden jetzt Bauhöhen festgelegt, die aber an der Sache nichts ändern: 11m und teilweise 13 über Gelände sind in diese Lage aus architektonischer und städtebaulicher Sicht für das Stadtbild nicht vertretbar und an diesem Standpunkt eine Bausünde.

In der Planbegründung ist festgehalten, dass sowohl die obere, als auch die untere Denkmalpflege konsultiert wurde und die gegebenen Hinweise in die Entscheidungen einbezogen würden.
Dennoch nicht aufgenommen wurde eine Stellungnahme der Unteren Denkmalschutzbehörde bereits aus dem letzten Jahr.
Dort heißt es unter anderem:

... Ganz anders die Neuplanng, die in Farb- und Formgebung als Fremdkörper "vor den Toren" der Stadt Kappeln wirken wird. ... Der "aufgeregte", gänzlich atypische Baukörper, der letztlich nur eine aneinanderreihung giebelständiger und schmaler Häuser darstellt, dar als eine wesentliche Beeinträchtigung der im Stadtbild vorhandenen Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung gewertet werden.
... Die Bemühungen der Stadt Kappeln sowie einzelner privater Investoren das zur Schlei hin gewandte Stadtbild in wesentlichen Punkten zu verbessern und damit die Aufenthaltsqualitäten für Bewohner und Touristen zu steigern, würde durch den geplanten Neubau ins Negative gekehrt.

Antwort war: diese Stellungnahme aus dem letzten Jahr ist nur als ein Raumplanungs "Scoping" zu sehen, es haben Gespräche mit der Denkmalschutzbehörde stattgefunden und die Bedenken seien ausgeräumt.
Auf Nachfrage, was sich denn geändert habe, kam die Antwort: u.a. die Farbgebung der Gebäude. Letztendlich nicht substanzielles.
Damit war das Thema durch, die anderen Ausschussmitglieder hatten keinen Diskussionsbedarf.


Ausschuss für Umwelt und Verkehr 21.4.2010

Anträge auf Fällung von städtischen Bäumen

Es wurde der Antrag gestellt 3 große Eschen am Fröbelweg zu fällen, da diese Bäume im Januar von Krähen besucht wurden.
Anfang Januar wurden bei einer Ortsbesichtigung weder Krähen noch Nester vorgefunden.
Dieser Antrag wurde abgelehnt und die Bäume bleiben erhalten.

Weiterhin wurde ein Antrag auf Fällung von städtischen Pappeln am Weidefelder Weg gestellt.
Als Begründung wurde angeführt, dass diese Pappeln eine Gefährdung darstellen würden und der Fernsehempfang über eine Satellitenschüssel schwieriger würde.
Durch den städtischen Gärtner wurde festgestellt, dass die Bäume gesund sind und hiervon keinerlei Gefährdung ausgeht.
Auch dieser Antrag wurde einstimmig abgelehnt und diese Bäume bleiben auch erhalten.
Abgelehnt auch von einem Stadtvetreter, der nach eigenen Worten kein Freund davon ist, dass Bäume nicht gefällt werden dürfen.

Diese beiden Anträge zeigen einmal mehr, wie leichtfertig und fahrlässig mit unserer Umwelt umgegangen wird und wie nötig eine Baumschutzsatzung ist. Leider wurde diese in Kappeln abgeschafft und es gibt zur Zeit auch keine Mehrheit auch für eine abgespeckte Baumschutzsatzung. Da es sich hier in beiden Fällen um städtische Bäume handelte, konnte die Fällung abgewendet werden.



An dieser Stelle ein Hinweis: Ab Flensburg über Schleswig fahren jetzt 9 Busse am 24.4.2010 zur Menschenkette gegen die geplanten längeren AKW Laufzeiten. Es sind wieder Busfahrkarten verfügbar.
Hier in Kappeln bekommt ihr die Karten in der Kulturkneipe Palette.
www.anti-atom-kette.de

Hauptausschuss 16.03.2010

Mit mehreren Beschlüssen wurde die Zuständigkeit der Eigenbetriebe der Stadt Kappeln und der Werkausschuss auf den Hauptausschuss übertragen. Diese Zuständigkeiten lagen vorher beim Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Touristik und städtische Betriebe.

Einwohnerversammlung

Auf Vorschlag von Bürgervorsteher Seemann sollte die bisher jährlich stattfindende Bürgerversammlung nur noch bei Bedarf durchgeführt werden. Zu viel Arbeit so die Begründung.
Das kann ja wohl nicht wahr sein, "Bei Bedarf" bedeutet letztendlich nie.
Wir stehen für mehr Bürgerbeteiligung und Transparenz und Bedarf ist immer da. Solche Vorschläge lehnen wir strikt ab.
Die Abstimmung ergab dann letztlich nur eine Ja Stimme vom Ausschussvorsitzenden. Damit war dieser Antrag klar abgelehnt.

Bauausschuss 22.02.2010

B-Plan Nr. 59 für den ehemaliger Brückenkopf auf Ellenberger Seite

B-Plan Nr. 59 für den "ehemaliger Brückenkopf auf Ellenberger Seite", hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss.
So lautet der TOP 7 für den Bau- und Planungsausschuss der Stadt Kappeln am vergangenen Montag. In Anwesenheit der Investoren wird der Plan und die Planbegründung durch den Vertreter der Projektentwicklung Harm GmbH & Co. KG vorgetragen. Es ist beabsichtigt das bestehende Gebäude, das Restaurant "Zur Schleibrücke" abzureißen und durch einen neuen Gebäudekomplex zu ersetzen.

Die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen kritisiert das geplante Vorhaben. Aus unserer Sicht fügt sich der Neubau überhaupt nicht in die bestehende umliegende Bebauung ein.
Es wird zum Beispiel eine Grundflächenzahl von 0,6 zugelassen. Dies bedeutet, dass 60% des Grundstückes bebaut werden darf.
Weiter wird an dieser sensiblen Stelle eine Dreigeschossigkeit zugelassen. Eine Festsetzung für die max. zulässige Gebäudehöhe gibt es nicht. Das jetzige Gebäude ist überwiegend eingeschossig ebenso wie die umliegenden Gebäude. Ginge es allein nach dem § 34 des Baugesetzbuches, dann dürfte dieser Bau dort nicht entstehen. Alle Gebäude der Nachbarschaft liegen außerhalb der gemäß Landesverordnung festgelegten Bauverbotszone, dieser Neubau liegt in dieser Zone die dazu noch hochwassergefährdet ist.
Erste Planentwürfe, die dem Bauausschuss während einer früheren Sitzung präsentiert wurden, zeigen uns, auf was wir uns hier einzustellen haben. Die Ideeskizze zeigt ähnliche Gebäude wie sie in Port Olpenitz entstehen sollen und die man auch schon von Rheinsberg her kennt: rot, blau, grün und gelbe Baukörper in Fertigbauweise, wahrscheinlich aus Holz.

Verwundern muss wohl auch die Art des Bauleitverfahrens. So hat man sich entschlossen, dies im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchzuführen. Ziel ist es wohl, die sonst übliche und notwendige Umweltverträglichkeitsprüfung zu umgehen.
Wir halten diesen eingeschlagenen Weg für falsch. Warum verzichtet man an dieser sensiblen Stelle auf die sonst vorgeschriebene Prüfung? Warum plötzlich diese Eile?

Kein Mitglied des Bauausschusses hatte zu der vorgelegten Planung auch nur eine einzige Frage. Es gab keine Anregungen oder Vorschläge zur Gestaltung. Unsere Bedenken wurden von keiner Seite unterstützt oder bekräftigt. Es sieht so aus, als wolle man ohne Vorbehalte jede vorgelegte Planung akzeptieren. Eine Gestaltung seitens der Stadt wird hier nicht erkennbar, auch ist nicht ersichtlich, worin das Interesse der Stadt besteht, an dieser sensiblen Stelle die vorgestellte Planung umzusetzen.

Ernüchternd müssen wir feststellen, dass CDU, SPD, SSW und wohl auch die LWG aus den Fehlern der Vergangenheit nichts gelernt haben.
Wir erinnern uns: der von der Stadtvertretung beschlossene und von der Bauaufsicht genehmigte Pavillon, wurde seitens des Landes einkassiert. Er sollte nur unweit der jetzigen Planung errichtet werden. Das Innenministerium stellte seinerzeit fest: Die Baugenehmigung widerspricht öffentlich-rechtlichen Vorschriften und hätte nicht erteilt werden dürfen.
Der beschlossene B-Plan für Port Olpenitz wurde vom OVG in Schleswig für rechtsunwirksam erklärt. Das Verfahren musste neu aufgelegt werden. Eine Zeitverzögerung von ca. einem Jahr war die Folge.

Auch wenn Beschlüsse mit Mehrheit, wie beim Pavillon und Port Olpenitz, oder einstimmig, wie jetzt beim B-Plan 59, beschlossen werden (die Grünen besitzen in diesem Ausschuss kein Stimmrecht), kann man nicht sicher sein, dass alles so kommt, wie man es sich gedacht hat.

Planung und Planbegründung sind überwiegend auf den Investor abgestimmt. Es handelt sich hierbei offenbar - wie schon beim Pavillon - einzig und allein um eine Gefälligkeitsplanung. Planungsziele der Stadt finden unseres Erachtens keinen Niederschlag.

Erstellung eines Einzelhandelskonzeptes

Um weitere Verfahren zu F- und B-Plänen über Einzelhandelserweiterungen gerichtssicher entscheiden zu können, ist ein Einzelhandelskonzept zu erstellen. Die Kosten in Höhe von 27.500 € sind in den Haushalt 2010 einzuwerben. So der Beschlussvorschlag.

Wir halten ein solchen Gutachten, auch schon wegen der Kosten, für nicht notwendig, und gerichtssicher wird die Aufstellung von B-Plänen hierdurch auch nicht.
Diskussionen, wie im letzten Bauausschuss, über Flächenerweiterungenwird es weiterhin geben, auch mit Gutachten.
So sprach sich der Vertreter der LWG wieder für ein freies Spiel der Marktkräfte aus, ganz "liberal".
Wir sind der Überzeugung, dass Kommunen sehr wohl städteplanerisch eingreifen müssen um Innenstädte lebenswert zu erhalten.
Der Antrag wurde einstimmig abgelehnt.



Bauausschuss 18.01.2010

Grundsatzbeschluß Verkaufsflächenerweiterung

Der Eigentümer eines Geschäftshauses in Loitmark-Kathenfeld möchte seine Verkaufsfläche deutlich auf über 1100m² vergrößern. Hierzu ist die Aufstellung eines neuen F- und B-Plans erforderlich.
Es folgte eine längere grundsätzliche Debatte darüber, wie sich Verkaufsflächenerweiterungen in den Randgebieten (Grüne Wiese) auf die städtische Entwicklung im Innenstadtzentrum auswirkt.
Pro Kappeln und der Wirtschaftskreis haben in einem gemeinsamen Positionspapier auf die negativen Auswirkungen der innerstädtischen Infrastruktur durch zusätzliche Verkaufsflächen in den Randgebieten hingewiesen. Einige Kappelner Gewerbetreibende dies auch mündlich nochmal dargelegt.

Diese Erkenntnis ist nicht neu, die massive Verlagerung von Einzelhandelszentren auf die Grüne Wiese hat eine Schwächung der gewachsenen innerstädtischen Infrastruktur zur Folge. Diese bittere Erfahrung haben in den letzten 10 Jahren bereits soviele Kommunen gemacht.
Ist leider in Kappeln bei vielen noch nicht angekommen. Die SPD argumentiert in diesem Fall, dass durch die Erweiterung der Verkaufsfläche keine Nachteile entstehen, da das spezielle Warenangebot keine Konkurrenz zu den Mitbewerbern in der Innenstadt besteht.
Dass allerding ganze Käuferströme aus der Innenstadt in die Randgebiete umgeleitet werden wird leider nicht erkannt.
SPD und LWG stehen auf dem Standpunkt, dass in den Wettbewerb des Einzelhandels in der Innenstadt und den Randgebieten nicht regulativ eingegriffen werden darf, also freies Spiel des Marktes trotz unterschiedlicher Wettbewerbsbedingungen.

Wir sehen dies anders, gerade auch aus den negativen Erfahrungen, die andere Kommunen gemacht haben.
Die Verkaufsflächen der Discounter auf der Kappelner Grünen Wiese sind mehr als ausreichend, weitere Verkaufsflächenausweisung wird letztlich zu weiterer Verödung des Innestadtbereiches führen. Kappeln lebt vom Tourismus, diese Entwicklung wird auch tödlich für die touristische Entwicklung sein.
Wir werden keiner weiteren Flächenausweisung in den Randgebieten zustimmen. Leider haben wir in diesem Ausschuss kein Stimmrecht.

Die Beschlussvorlage zum Antrag zur Vergrößerung der Verkaufsfläche wurde leider negativ formuliert:
"Wer ist gegen! die Verkaufsflächenerweiterung für diesen Betrieb": 4 Ja, 4 Nein also Patt und damit abgelehnt und somit wird jetzt ein neuer F und B Plan, der eine Verkaufsflächenerweiterung zuläßt, erstellt.
Ob dieser B-Plan in der Stadtvertretung eine Mehrheit findet ist zweifelhaft, wir werdem dem nicht zustimmen.
Zukunftsweisende Stadtentwicklung sieht anders aus.


 

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STADTRADELN
Kappeln 17.6. bis 7.7.2024
Anmelden und Ergebnisse hier:
stadtradeln.de/kappeln

Radwege Unterschriften

Diese Aktion ist erstmal beendet.
Ca. 550 Unterschriften wurden dem Kreis übergeben.
Danke an alle die mitgemacht haben!
Im Rahmen der Übergabe haben wir die Zusage erhalten, dass der Radweg an der K123 (Kappeln Richtung Kopperby) im Jahr 2024 komplett erneuert wird.


RAD.SH